Datenschutz/Persönlichkeitsrechte / Einwilligung in die Datenverarbeitung
(1) Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß der Vereinssatzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name, Vorname und Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Telefonnummern (Festnetz /Handy), sowie E-Mail-Adresse, Eintrittsdatum, Abteilung sowie Daten weitere Angehörige des Vereins zur Beitragsberechnung und Funktion(en) im Verein.
Kontodaten (Kontoinhaber Kreditinstitut, BIC, IBAN /Einzugsermächtigung mit SEPA Lastschriftmandat Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet.
Verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzgrundrechte sind die gesetzlichen Vertreter des Vereins nach § 26 BGB:
Die personenbezogenen Daten werden in den EDV-Systemen des ersten und zweiten Vorsitzenden, Schriftführers und Kassiers sowie des Beauftragten der Mitgliederverwaltung oder „in einem vereinseigenen EDV-System“) gespeichert und durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
(2) Als Mitglied des Deutschen Fußballbundes (DFB), Badischen Sportbundes Nord (BSB),Badischer Fußballverband (BFV), Badischer Turnerbund, und evtl. zukünftiger Verbände, ist der Verein verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten dorthin zu melden. Übermittelt werden an diese z.B. Bildmaterial, Namen und/oder Alter der Mitglieder, Namen der Mitglieder der Vereinsleitung mit Funktion sowie Namen von aktuellen Übungsleitern und Trainern, Anschrift, Telefonnummern und E-Mail Adresse.
(2.1) Die Daten der Bankverbindung werden zum Zwecke des Beitragseinzugs an die Volksbank Limbach weitergeleitet.
(3) Der Verein hat Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche ab, aus denen er und/oder seine Mitglieder Leistungen beziehen können. Soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieser Verträge erforderlich ist, übermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Name, Adresse, Geburtsdatum oder Alter, Funktion(en) im Verein, etc.) an das zuständige Versicherungsunternehmen. Der Verein stellt hierbei vertraglich sicher, dass der Empfänger die Daten ausschließlich gemäß dem Übermittlungszweck verwendet.
(4) Im Zusammenhang mit Aufgaben seines satzungsgemäßen Zweckes zur Förderung des Sports veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten, Fotos oder Videoclips seiner Mitglieder auf seiner Internetseite und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print-, Tele- sowie sonstige elektronische Medien. Dies betrifft insbesondere Daten für Sportler: Pass, Pass Online- und Spielberechtigungen/online, Mannschaftsaufstellungen/online sowie sonstige Teilnehmerlisten für Wettkampveranstaltungen). Die Veröffentlichung/Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Name, Vereinszugehörigkeit und – soweit aus notwendigen Gründen (z.B. Einteilung in Altersklassen) erforderlich – Alter oder Geburtsjahrgang. Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber der Vereinsleitung der Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widersprechen (mit Ausnahme der für Pass online benötigten Einzelaufnahme). Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Fotos von seiner Internetseite.
(5) In seinen Pressemitteilungen, Vereinszeitung, Vereinsflyer, am schwarzen Brett sowie auf seiner Internetseite berichtet der Verein auch über Ehrungen, Jubiläum, Hochzeit, Geburt, besondere Erfolge und Ereignisse, sowie Geburtstage seiner Mitglieder. Hierbei können Fotos von Mitgliedern und folgende personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden: Name, Vereinszugehörigkeit und Dauer, Funktion im Verein und
– soweit erforderlich – Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag. Berichte über Ehrungen nebst Fotos darf der Verein – unter Meldung von Name, Funktion im Verein, Vereinszugehörigkeit und deren Dauer – auch an andere Print- Tele- und weitere elektronische Medien übermitteln. Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das betroffene Mitglied jederzeit gegenüber der Vereinsleitung der Veröffentlichung/Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen. In diesem Fall entfernt der Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen/Übermittlungen.
(6) Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an Funktionsträger und Trainer des Vereins herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte) benötigt, wird ihm eine gedruckte Kopie der notwendigen Daten gegen schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, so bald deren Zweck erfüllt ist, zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht werden. Mitgliedern der einzelnen Abteilungen können Telefonlisten, bzw. Adresslisten, unter Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und E- Mail-Adresse zur besseren Kommunikation untereinander ausgehändigt werden.
(7) Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner Daten. Die Beschwerde kann online unter https://www.baden- wuerttemberg.datenschutz.de/beschwerde-online-einreichen/ eingereicht werden. Der Widerspruch erfolgt gegenüber einem der BGB-Vorstände.
(8) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Ausführungen stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverarbeitung oder Nutzung (z.B. zu Werbezwecken) ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist oder das Mitglied eingewilligt hat. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
(9) Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten in Form eines Karteiblattes (Papierform) archiviert. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu vereins- bzw. verbandsinternen Zwecken verwendet werden. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.
Ich bin damit einverstanden, dass meine umseitig genannten persönlichen Daten zu Vereinszwecken durch den Verein genutzt werden und hierfür auch an andere Mitglieder (z. B. Bildung von Fahrgemeinschaften, Terminabsprachen o. ä.) weitergegeben werden dürfen.
Mir ist bekannt, dass die Einwilligung in die Datenverarbeitung der vorbenannten Angaben freiwillig erfolgt und jederzeit durch mich ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.